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Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung wurde in Italien – neben dem bereits gültigen und am 15.12.2009 auslaufendem Amnestiegesetz - ein sog. „Mini-Amnestiegesetz“ auf den Weg gebracht. Danach kann ein Steuerpflichtiger beispielweise bisher nicht erklärte ausländischen Konten und Depots oder Pensionsfonds ohne Strafverfolgung durch eine zusätzliche Einkommensteuererklärung nachträglich anzeigen. Lediglich eine kleine „Strafgebühr“ wird dann fällig werden. Nähere Details finden Sie in diesem Newsletter.

