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Die in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer bestehenden Mitteilungspflichten sind nicht erfüllt, solange die Identifikation des Arbeitnehmers gegenüber den Behörden nicht erfolgt ist. Bisher haben die norwegischen Behörden auf eine entsprechende Identifikation verzichtet. In diesem Newsflash werden Ihnen die Hintergründe und Mitteilungspflichten ausführlich erläutert.

