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Seit dem 01.11.2009 gelten neue Regelungen hinsichtlich der Zahlungsfristen bzw. Fälligkeiten von Steuerzahlungen. Ab dem 01.01.2010 gelten diese neuen Regelungen auch für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte diesem Newsflash.

