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26.04.2010
Universitäten und bestimmte wissenschaftliche Institutionen können unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von einer besonderen Steuervergünstigung profitieren, nach der sie lediglich 25 % der ermittelten Lohnsteuern für ihre promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter an die belgischen Finanzbehörden abführen müssen. Dieser NewsFlash informiert Sie detailliert über die zu erfüllenden Voraussetzungen, um diese Vergünstigung auch zukünftig zu erhalten.

