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22.02.2010
Ab April 2010 ist für die Verlängerung eines Visums der Nachweis der Registrierung in der japanischen Sozialversicherung vorgesehen. Bei Vorliegen eines gültigen „Certificate of Coverage“ ist ein solcher Nachweis jedoch nicht notwendig. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte diesem Newsflash.

