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23.08.2010
Werden Änderungen einer bereits den malaysischen Finanzbehörden übermittelten Einkommensteuererklärung notwendig, ist neben der Verwendung des neu eingeführten Formulars zur Anzeige der Änderung zukünftig außerdem auch mit der Festsetzung von Strafen (erhöhte Steuern bzw. Geldbußen) zu rechnen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsflash.

