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15.03.2010
Mit ihrem Erlass hat die niederländische Regierung eine offizielle Definition des Arbeitgeberbegriffs bekannt gemacht, die vor allem Auswirkungen auf die abkommensrechtliche Zuordnung des Besteuerungsrechts für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden hat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem NewsFlash.

