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26.04.2010
Aktuelles aus dem Ausland

Schweden – Geänderte Rechtsprechung zur Ermittlung des Bruttolohnes bei Nettolohnvereinbarungen

Dieser Newsletter informiert Sie über die jüngste Entscheidung des schwedischen Obersten Verwaltungsgerichtes vom 23. Februar 2010. Nach diesem Urteil ist der Nettolohn auf einen Bruttolohn hochzurechnen, wobei jedoch die „personal allowance“ sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die grundsätzlich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens in Schweden abzugsfähig sind, unberücksichtigt bleiben müssen. Weitere Informationen zu dieser Entscheidung und dem Berechnungsmodus des Bruttolohns bei Nettolohnvereinbarungen entnehmen Sie bitte diesem Newsflash.

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