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Zum 01.01.2010 traten Änderungen im spanischen Einkommensteuergesetz in Kraft. Unter anderem wurde der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte angehoben, auch ist das Special Tax Regime nicht mehr für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer anwendbar, die einen voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn von mehr als € 600.000 erzielen. Mehr hierzu und zu den weiteren Änderungen finden Sie in diesem Newsflash.

