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20.09.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Korea – Geplante Erhöhung der pauschalen Einkommensteuer für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmer haben in Korea derzeit das Wahlrecht, ihr Bruttoeinkommen mit dem abgeltenden, pauschalen Steuersatz in Höhe von 15 % oder einem regulären progressiven Steuersatz, der in Abhängigkeit der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte zwischen 6 % und 38 % liegt, besteuern zu lassen. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit der Besteuerung mit dem abgeltenden, pauschalen Steuersatz zum 31.12.2012 auslaufen. Derzeit ist jedoch geplant, das Wahlrecht unter Erhöhung des pauschalen Steuersatzes auf 17 % bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Eine Entscheidung hierüber ist im Dezember 2012 zu erwarten. Nähere Informationen zur pauschalen Einkommensteuer finden Sie in diesem Newsflash.

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
Tel.:

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