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Mit Wirkung zum 01. Januar 2011 treten einige Steueränderungen in Kraft, die auf die Besteuerung natürlicher Personen in Luxemburg Einfluss haben. Beispielsweise wird der Grenzsteuersatz, der auf Einkommen Anwendung findet, das einen Betrag von € 41.793 (Ledige) bzw. € 83.586 (Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden) übersteigt, von 38% auf 39% Prozent angehoben. Dieser NewsFlash stellt Ihnen diese und weitere Änderungen, die sich auf die Besteuerung natürlicher Personen in Luxemburg auswirken, detailliert dar.
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Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

