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08.02.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Malaysia – Verwaltungsanweisung zu Steuerbefreiungen für Mitarbeiter bestimmter Unternehmenseinheiten

Arbeitseinkommen, das Arbeitnehmer, die nicht die malaysische Staatsangehörigkeit besitzen, für ihre Tätigkeit in bestimmten Unternehmenseinheiten in Malaysia erzielen, kann unter Erfüllung der Voraussetzungen der jüngsten Verwaltungsanweisung der malaysischen Finanzverwaltung steuerfrei gezahlt werden. Die Regelungen dieser Verwaltungsanweisung sind für alle Veranlagungszeiträume ab 2011 anzuwenden. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in diesem Newsflash.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
Tel.:

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