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01.02.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Malta – Änderung beim „Special Tax Status“ für Staatsbürger der EU, des EWR und der Schweiz

Mit unserem Beitrag vom 26.10.2011 hatten wir Sie auf die Einführung eines „Special Tax Status“ in Malta hingewiesen. Eine der Voraussetzungen zu dessen Erhalt war eine 90-tägige Mindestaufenthaltsdauer in Malta. Dieser Newsflash informiert Sie nunmehr darüber, dass ein Mindestaufenthalt in Malta nicht mehr notwendig ist, um den „Special Tax Status“ erhalten zu können. Welche Voraussetzungen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR bzw. der Schweiz weiterhin erfüllen müssen und welche Vorteile dieser „Special Tax Status“ in Malta hat, finden Sie in diesem Newsflash.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
Tel.:

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Katrin Köhler

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