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07.08.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Singapur – Das Erfordernis einer Stellenanzeige

Ab dem 01.08.2014 müssen Unternehmen Stellen in der Jobdatenbank der „Singapore Workforce Development Agency (WDA) ausschreiben, bevor sie einen neunen „Employment Pass“ beantragen dürfen. Diese Stellenausschreibung muss für singapurische Staatsbürger zugänglich sein und für mindestens 14 Tage bekannt gegeben werden.

Sofern die ausgeschriebene Stelle an einen ausländischen Arbeitnehmer vergeben werden soll, so muss der erforderliche Antrag auf Erteilung eines „Employment Pass“ innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Stellenausschreibung gestellt werden. Anderenfalls muss die Stelle erneut in der Jobdatenbank ausgeschrieben werden.

Ausnahmen einer Stellenausschreibung sind möglich bei Unternehmen mit 25 oder weniger Arbeitnehmern, Jobs, bei denen fixe Monatsgehälter in Höhe von 12.000 SGD oder höher gezahlt werden oder bei Arbeitnehmern, die innerhalb eines Unternehmens ihre Stelle wechseln.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in folgendem Newsflash.

 

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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