28.10.2010

Informationsaustausch in Steuersachen – Abkommen mit dem Commonwealth Dominica unterzeichnet

Die Bundesrepublik Deutschland und das Commonwealth Dominica haben am 21.09.2010 ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet, nach dem nunmehr der Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten an die internationalen Standards angepasst worden ist. Nach dem Abkommen können Informationen, die sowohl für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung der Steuern als auch für die Vollstreckung von Steuerforderungen und für die Ermittlung in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich und relevant sind, ausgetauscht werden.

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifizierung der gesetzgebenden Körperschaften beider Länder.

Fundstelle
BMF, Abkommen vom 04.10.2010

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf