22.07.2010

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien

Im Rahmen einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien sollen jetzt die OECD-Standards beim Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten umgesetzt werden. Durch das Änderungsprotokoll wird es den deutschen Finanzbehörden ermöglicht, Auskünfte in Steuersachen in einem größeren Umfang als bisher von den belgischen Finanzbehörden einzuholen.

Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.

Fundstelle
Gesetzesentwurf zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien 

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf