22.07.2010

BMF: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland

Das BMF hat das Änderungsprotokoll vom 25.05.2010 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen dabei die Regelungen der Methodenwahl zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im abkommensrechtlichen Ansässigkeitsstaat, d.h. die Freistellungs- bzw. Anrechnungsmethode bei Dividendenzahlungen aus irischen Quellen an in Deutschland abkommensrechtlich ansässige Personen.

Das Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation, wir werden Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

Das Änderungsprotokoll steht auf den Internetseiten des BMF zum Download bereit.

Fundstelle

Änderungsprotokoll vom 25.05.2010

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf