15.03.2010

BMF: Anhängige Musterverfahren / Vorläufige Steuerfestsetzungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht regelmäßig mit aktualisierten Schreiben eine Übersicht der Punkte, hinsichtlich derer die Finanzämter Steuerfestsetzungen vorläufig vorzunehmen haben. Hintergrund dieser Bekanntmachungen zur vorläufigen Steuerfestsetzungen sind regelmäßig Grundsatzverfahren, die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH) zur gerichtlichen Klärung anhängig sind.

In sein neuestes Schreiben vom 15.02.2010 hat das BMF nun auch die Frage der beschränkten Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten aufgenommen. Hintergrund der Aufnahme dieses Punktes in den Katalog der vorläufigen Steuerfestsetzungen ist, dass gegen die Beschränkung der Abziehbarkeit solcher Aufwendungen auf 2/3 der Aufwendungen, höchstens € 4.000 pro Jahr vor dem BFH ein Revisionsverfahren wegen verfassungsmäßiger Bedenken anhängig ist. In einem weiteren Verfahren zu diesem Problemkreis wird überprüft, ob die die Vergünstigung tatsächlich nur zu gewähren ist, wenn beide Eltern berufstätig sind. Die vorläufige Steuerfestsetzung in diesem Zusammenhang betrifft die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2009.

Fundstelle
BMF-Schreiben vom 15.02.2010, IV A 3 – S 0338/07/10010

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf