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28.04.2010
In seinem umfangreichen Schreiben vom 05.03.2010 beantwortet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) offene Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen und stellt die umsatz- und lohnsteuerlichen Konsequenzen ausführlich dar.
Eine detaillierte Darstellung der lohnsteuerlichen Konsequenzen finden Sie hier.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 05.03.2010, IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

