28.04.2010

BMF: Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen – lohnsteuerliche Konsequenzen

In seinem umfangreichen Schreiben vom 05.03.2010 beantwortet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) offene Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen und stellt die umsatz- und lohnsteuerlichen Konsequenzen ausführlich dar.

Eine detaillierte Darstellung der lohnsteuerlichen Konsequenzen finden Sie hier.

Fundstelle
BMF-Schreiben vom 05.03.2010, IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf