Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutert in seinem Schreiben vom 09.04.2010 ausführlich die einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs und geht dabei detailliert auf das sogenannte Korrespondenzprinzip zwischen dem Sonderausgabenabzug der Zahlungen bei dem Ausgleichsverpflichteten sowie auf die Behandlung der Zahlung als sonstige Einkünfte beim Ausgleichsberechtigen ein.
Dieses BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 20.07.1981 „Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts“.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 09.04.2010, IV C 3 – S 2221/09/10024
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf
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