22.02.2010

Bekanntgabe der Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2009

Mit gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 04.01.2010 wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2009 sowie mögliche Fristverlängerungen bekannt gegeben.

Für das Kalenderjahr 2009 sind danach die Einkommensteuerklärungen bis zum 31.05.2010 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die Steuererklärungen durch eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (z.B. ein Steuerberater) angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2010 verlängert.

Ansprechpartner

Peter Mosbach, Katrin Köhler I Düsseldorf