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29.03.2011
Steuerrecht

BMF: Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010

Mit unserem Artikel vom 17.02.2011 hatten wir Sie darüber informiert, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Mitteilung vom 11.02.2011 alle Arbeitgeber aufgefordert hatte, die Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2010 zu korrigieren, erneut zu übermitteln und einen korrigierten Ausdruck an die entsprechenden Arbeitnehmer zu übersenden, die hinsichtlich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur freiwillig gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fehlerhaft ausgestellt worden waren.

Nach einer aktuellen Mitteilung des BMF vom 23.02.2011 ist es nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2010 korrigieren und erneut übermitteln sowie den Arbeitnehmern einen korrigierten Ausdruck aushändigen. Sämtliche fehlerhaft ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen werden durch eine Softwareumstellung bei den Finanzbehörden maschinell erkannt und automatisch korrigiert. Die Finanzämter berücksichtigen daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen.

Wir empfehlen jedoch grundsätzlich, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihre Steuerbescheide für das Jahr 2010 hinsichtlich der Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung überprüfen.

Fundstelle

Veröffentlichung des BMF vom 28.02.2011

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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