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20.09.2012
Steuerrecht

BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen sowie Bekanntgabe des Vordruckmusters der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013

Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar des Folgejahrs eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Mit seinem Schreiben vom 04.09.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr das Vordruckmuster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013 bekanntgegeben, wobei die Datenübermittlung selbst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert vorzunehmen ist. Darüber hinaus umfasst das Schreiben detaillierte Hinweise zum korrekten Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung, d.h. zum korrekten Bescheinigen der jeweiligen Vergütungen und Beiträge.


Fundstelle
BMF, Schreiben vom 04.09.2012, IV C 5 - S 2378/11/10002

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
Tel.:

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