Arbeitgeber sind verpflichtet, die für den jeweils abgelaufenen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltende und zu übernehmende Lohnsteuer innerhalb der gesetzlichen Fristen beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anzumelden. Diese Meldung ist nach amtlich vorgegebenem Datensatz durchzuführen und erfolgt daher auf Basis des für den jeweiligen Veranlagungszeitraum vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekanntgegebenen Muster zur Lohnsteuer-Anmeldung.
Mit Bekanntmachung vom 23.08.2010 hat das BMF nunmehr das aktuelle Vordruckmuster für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2011 zusammen mit der „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2011“ veröffentlicht.
Betroffene Normen
§ 41 a EStG
Fundstelle
BMF, Bekanntmachung vom 23.08.2010, IV C 5 – S 2533/10/10007
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

