24.08.2010

BMF: Bekanntmachung eines neuen Vordruckmusters zur Anlage VL 2010

Die Vermögensbildung durch die Anlage von sogenannten vermögenswirksamen Leistungen wird durch die Gewährung einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage staatlich gefördert. Um diese Arbeitnehmer-Sparzulage erlangen zu können, hat der betreffende Arbeitnehmer einen Nachweis der vermögenswirksam angelegten Leistungen zu erbringen. Dieser Nachweis ist durch das jeweilige Anlageunternehmen auf dem vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gemachten amtlichen Vordruckmuster für den betreffenden Veranlagungszeitraum auszustellen.

Das BMF hat nunmehr mit Schreiben vom 12.07.2010 das amtliche Vordruckmuster für die Bescheinigung der in 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen bekannt gemacht. Das BMF führt in diesem Zusammenhang insbesondere aus, dass der Vordruck grundsätzlich auch maschinell erstellt werden kann. Um jedoch - auch im Falle einer maschinellen Beleglesung - eine korrekte Erfassung der Bescheinigung durch das Finanzamt sicherzustellen, sind hierbei bestimmte Vorgaben einzuhalten, die im vorgenannten BMF-Schreiben im Einzelnen aufgeführt sind.

Betroffene Normen

§ 15 Abs. 1 VermBG, § 5 VermBDV 1994

Fundstellen

BMF, Schreiben vom 12.07.2010, IV C 5 – S 2439/10/10001, BStBl I 2010 S. 623
BMF, Vordruckmuster Anlage VL 2010

Ansprechpartner

Peter Mosbach | Düsseldorf
Katrin Köhler | Düsseldorf