27.10.2010

BMF: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Mit Schreiben vom 13.09.2010 wurde das bisherige Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 30.01.2008 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen erneut überarbeitet.

Die Neufassung war aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen, wie beispielsweise die im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes beschlossene Streichung der Gewährung einer Vorsorgepauschale im Veranlagungsverfahren sowie die Änderung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen, notwendig geworden.

In dem 87 Seiten umfassenden Schreiben vom 13.09.2010 geht das BMF unter anderem auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen, die Besteuerung von Versorgungsbezügen und Leibrenten, die Besonderheiten beim Versorgungsausgleich und die Rentenbezugsmitteilung ein.

Das aktualisierte Schreiben ist grundsätzlich mit Wirkung zum 01.01.2010 anzuwenden. Soweit die Regelungen den ab dem 01.09.2010 geltenden Versorgungsausgleich betreffen, finden die entsprechenden Randziffern bereits ab diesem Zeitpunkt Anwendung. Das bisherige Schreiben vom 30.01.2008 wird – unter Berücksichtigung der mit dem BMF Schreiben vom 18.09.2008 vorgenommenen Änderungen - entsprechend mit Wirkung ab 01.01.2010 aufgehoben.

Fundstelle
BMF vom 13.09.2010, IV C 3 – S 2222/09/10041

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf