Zurück zur Übersicht
28.10.2010
Steuerrecht

BMF: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In der Jahresendausgabe 2009 unseres ges-forums hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass für das Kalenderjahr 2010 letztmalig Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden ausgegeben worden sind . Hintergrund dafür ist die Entscheidung des Gesetzgebers, das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen, wobei das neue Verfahren dann ab dem 01.01.2012 gelten soll.

Das Jahr 2011 stellt in diesem Zusammenhang einen Übergangszeitraum dar, für den die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 weiterhin gültig sein wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr in seinem Schreiben vom 05.10.2010 detailliert zu den Übergangsregelungen Stellung genommen.

Die Übergangsvorschriften bestimmen, dass grundsätzlich alle auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 eingetragenen Merkmale auch für den Lohnsteuerabzug des Jahres 2011 gelten, d.h. neben der bescheinigten Steuerklasse sind die Anzahl der eingetragenen Kinderfreibeträge sowie weitere auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge bzw. ergänzende Merkmale dem Lohnsteuerabzug für das Jahr 2011 zugrunde zu legen. Neue Lohnsteuerermäßigungsanträge wären danach nicht zu stellen, sofern Grund und Höhe der Freibeträge unverändert bestehen bleiben. Sollten jedoch Änderungen der Lohnsteuerkarte notwendig werden, sind ab dem 01.01.2011 die Wohnsitzfinanzämter und nicht mehr die jeweiligen Gemeinden für den Eintrag dieser zuständig.

Darüber hinaus regelt das BMF-Schreiben, dass Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010, die jedoch für das Jahr 2011 eine solche benötigen, eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragen müssen. Für Auszubildende sind dabei Erleichterungen vorgesehen.

Das Schreiben enthält außerdem Hinweise zur Beantragung von Steuerfreibeträgen im Rahmen des elektronischen Verfahrens ab dem Jahr 2012 und klärt zudem über die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im elektronischen Verfahren auf.

Fundstelle
BMF-Schreiben vom 05.10.2010

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.