28.09.2010

BMF: Schreiben zur Bekanntgabe des Musters und Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2011

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres sind Arbeitgeber verpflichtet, das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. Der Abschluss des Lohnkontos hat bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres durch elektronische Übermittlung eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu erfolgen (sogenannte elektronische Lohnsteuerbescheinigung). Arbeitnehmer ohne maschinelle Lohnabrechnung können in bestimmten Ausnahmefällen statt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine manuelle Besondere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.

Das nunmehr am 23.08.2010 erlassene BMF-Schreiben regelt die Ausstellung der elektronischen sowie der Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2011. Außerdem wird mit vorgenanntem Schreiben das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 bekannt gegeben.

Betroffene Normen
§ 41 b EStG

Fundstelle
BMF, Schreiben vom 23.08.2010, IV C 5 – S 2378/09/10006; DOK: 2010/0280343

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf