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31.08.2015
Steuerrecht

Chinesische Steuerbehörden führen verstärkt Betriebsprüfungen mit Fokus auf in China arbeitende ausländische Mitarbeiter und ins Ausland entsandte chinesische Mitarbeiter durch

Hintergrund

In jüngster Vergangenheit bemühen sich die Steuerbehörden in China verstärkt darum, die Erhebung und Handhabung der Einkommensteuer für natürliche Personen (Individual Income Tax (IIT)) zu verbessern. Als Teil dieser Bemühungen führen sie nun, auch vor dem Hintergrund zusätzliche Steuereinnahmen generieren zu müssen, auf regelmäßiger Basis weitreichende Überprüfungen von Privatpersonen durch. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend nicht nur im nächsten Jahr fortsetzten wird, sondern auch, dass darüber hinaus ein besonderer Schwerpunkt auf Ausländern, die in China arbeiten sowie auf chinesischen Personen, die Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen liegen wird.

Risiken für in China arbeitende ausländische Mitarbeiter

Seit ausländische Mitarbeiter, die in China arbeiten, zunehmend ins Blickfeld der chinesischen Steuerbehörden gerückt sind, haben die Steuerbehörden in Peking, Guangzhou und Shanghai und Jiangsu u.a. folgende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften bei dieser Personengruppe zu sichern:

  • Die Steuerbehörde in Peking hat Ende 2013 eine spezielle Abteilung für die internationale Steuerverwaltung (International Tax Administration Division (ITA Division) gegründet, um die Erhebung der Einkommensteuer für natürliche Personen sowie die Verwaltung von grenzüberschreitend entsandten Mitarbeitern zu verbessern.

    In den fünf Bezirken Chaoyang, Dongcheng, Xicheng, Haidian und Shunyi wurden ausländische Investmentunternehmen (Foreign Investment Enterprises (FIEs)) mit relativ großen Populationen von ausländischen Mitarbeitern zur Durchführung von Selbstprüfungen über die Einhaltung der Steuervorschriften durch ihre Mitarbeiter aufgefordert. Es ist wahrscheinlich, dass basierend auf den Ergebnissen dieser Selbstprüfungen nun Betriebsprüfungen, deren Anzahl generell stark zugenommen hat, angeordnet werden.

    Mit mehreren öffentlichen Einrichtungen wurden Vereinbarungen zum gegenseitigen Informationsaustausch getroffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften durch in Peking arbeitende Ausländer zu verbessern. Dabei droht ausländischen Mitarbeitern, die ihre Steuern nicht ordnungsgemäß entrichtet haben, sogar ein mögliches Ausreiseverbot.
     
  • Eine interne Verwaltungsanweisung der Steuerbehörde in Guangzhou verpflichtet die Steuerbehörden auf allen Ebenen Betriebsprüfungen durchzuführen oder Unternehmen zur Selbstprüfung aufzufordern. Zielgruppe für Selbstprüfungen und Betriebsprüfungen sind Unternehmen mit ausländischen Mitarbeitern, insbesondere Führungskräften (einschließlich Mitarbeitern aus Hongkong, Macau und Taiwan), wenn ihre Mitarbeiter:

    o regelmäßig eine Nullveranlagung abgeben
    o ein niedriges Einkommen angeben
    o Gehaltszahlungen von ausländischen Unternehmen erhalten
     
  • Die Steuerbehörden in Shanghai und Jiangsu ordnen häufig Selbstprüfungen an bzw. führen Betriebsprüfungen über die Einhaltung der Steuervorschriften durch ausländische Mitarbeiter bestimmter FIEs durch. Darüber hinaus haben diese Behörden damit begonnen, Registrierungs- und Meldeanforderungen in Bezug auf Aktienpläne sowie Regelungen bezüglich der jährlichen steuerlichen Unbedenklichkeit und des Abmeldeprozesses für ausländische Mitarbeiter durch den Arbeitgeber strikt durchzusetzen.

Risiken für chinesische Personen mit ausländischen Einkünften

Obwohl chinesische Privatpersonen nach den geltenden chinesischen Vorschriften mit ihrem Welteinkommen der chinesischen Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, wird die weltweite Besteuerung derzeit in China nicht strikt durchgesetzt. Dies könnte sich jedoch in naher Zukunft ändern, denn mit starker Unterstützung von China hat die OECD ihren Aktionsplan mit Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) erarbeitet, auf dessen Grundlage bis Ende des Jahres 2015 wirksame, international abgestimmte Regelungen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen erarbeitet werden sollen.

Die BEPS Initiative der OECD bedeutet verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Steuerverwaltung von grenzüberschreitenden Transaktionen bzw. von grenzüberschreitender Mobilität. Als Folge könnten chinesische Personen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen, strengeren Kontrollen unterliegen. Viele lokale Steuerbehörden in China haben bereits Schritte unternommen, um die Handhabung der Besteuerung von chinesischen Personen, die ausländische Einkünfte beziehen, effizienter zu gestalten.

  • Obwohl die Steuerbehörde in Peking noch keine konkreten Maßnahmen zur Behandlung von ins Ausland entsandten chinesischen Mitarbeitern bekannt gegeben hat, ist dies bereits ein Thema im Projektplan 2015 der ITA Division und wurde bereits häufiger durch die Steuerbehörde in Betriebsprüfungen aufgegriffen.
  • In Guangzhou wurden 150 große Unternehmen durch die Steuerbehörde aufgefordert, an einem Lehrgang über die steuerlichen Auswirkungen einer Auslandsentsendung ihrer chinesischen Mitarbeiter und der steuerlichen Einbehaltungspflichten des Unternehmens teilzunehmen. In Zukunft werden weitere Maßnahmen erwartet.
  • Ähnlich wie in Peking haben die Steuerbehörden in Shanghai und Jiangsu den Meldestatus von ins Ausland entsandten chinesischen Mitarbeitern teilweise in die Dokumentation der Selbstprüfung aufgenommen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen

Nach den uns vorliegenden Informationen der Steuerbehörde in Peking soll jedes ausländische Unternehmen in den nächsten Jahren überprüft werden. Die Betriebsprüfungen gehen hauptsächlich von der Steuerverwaltung in Peking aus, betreffen aber letztlich das ganze Land, mithin auch relativ pragmatisch agierende Steuerbehörden wie die Steuerbehörde in Shanghai. Unternehmen und Privatpersonen sollten vor diesem Hintergrund folgende Maßnahmen in Betracht ziehen, um auf drohende Betriebsprüfungen vorbereitet zu sein, aber auch um Chancen auf eine mögliche Steuerplanung optimal nutzen zu können:

  • Überprüfen Sie die Einhaltung der Steuervorschriften ihrer in China arbeitenden ausländischen Mitarbeiter und verbessern Sie die internen Kontrollen des Risikomanagements.
  • Stellen Sie sicher, dass alle bestehenden Vereinbarungen im Einklang mit geltenden chinesischen Steuervorschriften und der lokalen Praxis sind, diese ordnungsgemäß dokumentiert werden und wo erforderlich eine entsprechende Meldung an die chinesischen Steuerbehörden erfolgt.
  • Überprüfen Sie den aktuellen steuerlichen Compliance-Status ihrer chinesischen Mitarbeiter, die ins Ausland entsandt sind, um den Einbehalt der IIT Quellensteuern und/oder der Meldepflichten an die Steuerbehörden von Seiten des Unternehmens wie auch des Mitarbeiters zu gewährleisten.
  • Suchen Sie sich professionelle Unterstützung, falls Sie diese benötigen, um z.B. einen steuerlichen Gesundheits-Check durchführen zu lassen.
     

Fundstelle:

GES NewsFlash

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

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