Am 27. Juli 2010 hat die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern des Fürstentums Monaco ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen. Mit diesem Abkommen werden gängigen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen umgesetzt.
Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu Informationen, u.a. auch Bankdaten und Daten zu Eigentumsverhältnissen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechtes notwendig sind, wobei der Datenzugriff nicht davon abhängig sein wird, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
Fundstelle
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

