In unserem Artikel vom 22.07.2010 hatten wir bereits über die Veröffentlichung des Änderungsprotokolls zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer berichtet.
Die Bundesregierung hat nunmehr einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland in den Bundestag eingebracht. Die bisher mögliche fiktive Quellensteueranrechnung bei Einkünften aus Irland soll danach nicht mehr möglich sein. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass dieses Instrument der deutschen Hilfe zur wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr erforderlich sei.
Sobald das Abkommen ratifiziert wurde werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
Fundstelle
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

