22.07.2010

DBA Luxemburg – Erweiterter Informationsaustausch in Steuersachen

Mit unserem Artikel vom 25.01.2010 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass sich die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg auf eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten geeinigt haben.

Nunmehr hat die Bundesregierung dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern zur Entscheidung vorgelegt.

Die Änderung betrifft die Regelungen zum Austausch von Steuerinformationen, die sich nun an den OECD-Standards orientieren. Die Staaten sind danach verpflichtet, jegliche für die Besteuerung relevanten Informationen, die anderweitig nicht in Erfahrung gebracht werden können, an den anfragenden Staat zu übermitteln. Dies gilt u.a. auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften.

Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald die Änderung in Kraft getreten ist.

Fundstelle
Gesetzesentwurf zu dem Änderungsprotokoll vom 11.12.2009 zum Abkommen vom 23.08.1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf