21.07.2010

Gesetzesentwurf eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Deutschlands und Mazedonien

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzesentwurf vom 13.07.2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen sollen steuerliche Hindernisse im Handel mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und bei Investitionen abgebaut werden. Der Abschluss des Abkommens scheiterte bislang stets an dem Streit um die Namensfrage zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland. Hier konnte nun für Zwecke des Abkommens eine Einigung erzielt werden.

Fundstelle
Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13.07.2006

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf