DBA Österreich: Revisionsprotokoll unterzeichnet
Aufgrund des am 29.12.2010 unterzeichneten Revisionsprotokolles zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich besteht für die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten zukünftig die Möglichkeit eines Informationsaustausches über steuerlich relevante Daten nach dem sogenannten „OECD-Standard“.
Durch eine Anpassung der Informationsaustauschklausel in Artikel 26 des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens sind nach dem Inkrafttreten des Revisionsprotokolles steuererhebliche Informationen auf Ersuchen eines Vertragsstaates an diesen weiterzuleiten. Bisher wurden von Österreich aufgrund der dortigen Rechtsprechung erst dann steuererhebliche Bankinformationen übermittelt, wenn in Deutschland ein Strafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet worden ist. Die konkreten Anforderungen an ein Auskunftsersuchen sind in einer Protokollklausel dargestellt.
Das Änderungsprotokoll tritt grundsätzlich erst nach Austausch der entsprechenden Ratifikationsurkunden in Kraft. Nach dem Inkrafttreten wird der erweiterte Informationsaustausch allerdings bereits für Steuerjahre bzw. Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die am oder nach dem 01.01.2011 beginnen.
Fundstelle
BMF, Pressemitteilung Nr. 02/2011
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf