Am 26.03.2010 wurde zwischen der Schweiz und Deutschland der Entwurf eines Revisionsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen paraphiert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen DBA nunmehr am 27.10.2010 veröffentlicht. Das neue DBA enthält Regelungen zum Informationsaustausch in Steuersachen und zur Reduzierung der Quellensteuern auf Dividenden. Darüber hinaus wurde eine sogenannte Schiedsklausel eingeführt.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
Darüber hinaus wurde durch die Minister beider Länder eine Erklärung zur Aufnahme weiterer Steuerverhandlungen unterschrieben. Diese sollen zu Beginn des Jahres 2011 aufgenommen werden. Deren Ziel ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bezug auf die Verfolgung von Steuersündern zu vertiefen und mit neuen Lösungen Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich zu vermeiden. Die Verhandlungen werden auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine Arbeitsgruppe in den Vergangenen Monaten geführt hat, wobei einerseits der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert werden und andererseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet werden sollen.
Fundstelle
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Deuschland
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

