In unserem Beitrag vom 22.09.2009 hatten wir Sie darüber informiert, dass Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen über die Zusammenarbeit und den Auskunftsaustausch in Steuersachen unterzeichnet haben. Dieses Abkommen ist am 28. Oktober 2010 in Kraft getreten und gilt für Veranlagungszeiträume ab 2010.
Das am 02. September 2009 unterzeichnete Abkommen setzt nunmehr den OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen um. Damit haben sich beide Vertragsparteien verpflichtet, auf Ersuchen der jeweils anderen Vertragspartei über alle Informationen – einschließlich Bankinformationen - Auskunft zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind.
Fundstelle
Abkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland vom 02.09.2009
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

