25.08.2010

EU: Abschluss des SWIFT-Abkommens

Der Rat der Europäischen Union hat am 13.07.2010 die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Finanzdaten (sogenanntes SWIFT-Abkommen) förmlich beschlossen. Das neue Sicherheitsabkommen gilt seit dem 01.08.2010.

Auf der Grundlage dieses Abkommens ist es den USA nun möglich, die Weitergabe von EU-Finanzdaten zu beantragen, die sie im Rahmen ihres „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP) verwenden dürfen. Das Abkommen regelt insbesondere die Datenübermittlung von Banküberweisungen in EU-Drittstaaten. Danach sollen US-Fahnder im Anti-Terror-Kampf u.a. weiterhin Zugriff auf Namen, Adressen und Kontonummern von EU-Bürgern und europäischen Unternehmen haben, die Geld in EU-Drittstaaten überweisen.

Das Abkommen ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt, verlängert sich danach automatisch, wenn es nicht fristgerecht von einer der beiden Vertragsseiten gekündigt wird. Da in der EU zur Zeit kein vergleichbares Datenauswertungssystem existiert, plant die Europäische Union die Einführung eines eigenen Systems zur Überwachung und Durchleuchtung von Überweisungen. In spätestens einem Jahr soll die EU Kommission einen eigenen Vorschlag dazu unterbreiten.

Fundstelle

Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 19.08.2010

Ansprechpartner

Peter Mosbach | Düsseldorf
Katrin Köhler | Düsseldorf