25.01.2010

BFH: Bewertung rückübertragener Anteile bei fehlgeschlagenem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Bereits in Ausgabe 7/2008 hatten wir über das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2008 über die Bewertung der negativen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit von Arbeitnehmern bei Rückgängigmachung eines Aktienoptionsprogramms berichtet. Das FG vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass die Rückgabe der Aktien zu negativen Einnahmen bzw. Werbungskosten führe, die mit dem (lohnversteuerten) Hingabepreis und nicht mit dem Rückgabepreis zu bewerten seien. Eine Bewertung mit dem Rückgabepreis wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit der Rückgabe noch eigene Mittel aufwenden müsste, um den Rückgabeanspruch des Arbeitgebers zu befriedigen.

Mit dem Urteil vom 17.09.2009 (Az. VI R 24/08, BStBl-II-2010-198) schloss sich der Bundesfinanzhof (BFH) den Auffassungen der Finanzverwaltung und des Finanzgerichts an und fügte klarstellend hinzu, dass zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien unbeachtlich sind.