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Die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg haben sich im November 2009 auf eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern geeinigt. Künftig soll der Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten an die internationalen Standards angepasst werden. Ein entsprechendes Protokoll wurde noch im Dezember 2009 unterzeichnet. Dieses bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifizierung der gesetzgebenden Körperschaften beider Länder und wird dann voraussichtlich für Steuerjahre bzw. Veranlagungszeiträume ab 2010 anzuwenden sein.

