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Mit Schreiben vom 17.12.2009 das BMF neue Pauschbeträge für Auslandsreisen veröffentlicht. Die jährliche Aktualisierung informiert über die Beträge, die im Rahmen einer beruflich bzw. betrieblich veranlassten Reise ins Ausland als Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend gemacht werden können. So wurden dieses Jahr unter Anderem die Pauschalen für Australien, Kanada, die slowakische Republik, Südafrika und die Vereinigten Arabischen Emirate angehoben. Wie wir bereits in unserer Februar-Ausgabe des letzten Jahres erwähnten, gelten die Pauschalen für Auslandsübernachtungen nur noch im Rahmen der Arbeitgebererstattungen, für einen Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.

