25.01.2010

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010

Das BMF weist mit Schreiben vom 09.11.2009 darauf hin, dass für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden ist. Hierfür soll bis April 2010 ein Abfragesystem beim Bundeszentralamt für Steuern eingerichtet werden. Bis zum 31.10.2010 ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) übermittelt und die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht in das Lohnkonto übernimmt.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg weist darauf hin, dass Arbeitgeber bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ab dem 01.01.2010 erhöhte Sicherheitsanforderungen beachten müssen. Ab dem 01.01.2010 können die Lohnsteuerbescheinigungen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Für die sogenannte Sicherheitsauthentifizierung ist – unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software – eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich.