25.01.2010

BMF: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 06.10.2009 auf den Beschluss des BFH vom 25.08.2009 (VI B 69/09, BStBl-II-2009-826) reagiert, nach welchem die gesetzliche Einschränkung hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2007 verfassungsrechtlich ernstlich zweifelhaft ist, sofern dessen betriebliche oder berufliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für diese kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das BMF weist in seinem o.a. Schreiben die Finanzämter nunmehr an, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben, denen u.a. Rechtsbehelfsverfahren zugrunde liegen, mit denen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer über die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung hinaus geltend gemacht werden.