Mit unserem Beitrag unter der Rubrik „Thema des Monats“ vom 17.03.2010 haben wir Sie bereits umfangreich über die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst- und Handwerkerleistungen informiert.
In diesem Zusammenhang haben wir auch über das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes des verdoppelten Förderhöchstbetrags bei Handwerkerleistungen berichtet. Die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) hatte das FG Rheinland-Pfalz nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung wurde nun jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob der verdoppelte Förderhöchstbetrag tatsächlich erst mit Wirkung zum 01.01.2009 oder eventuell auch schon für den Veranlagungszeitraum 2008 Anwendung findet.
Fundstelle
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2010, Az. 3 K 2002/09
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Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

