Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 25.01.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelversteuerung und Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich dabei sowohl inhaltlich als auch strukturell am OECD-Musterabkommen.
Darüber hinaus wurde dem Bundestag ein Gesetzentwurf zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vorgelegt. Das ursprünglich aus dem Jahr 1977 stammende Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia soll durch die Neufassung ersetzt werden, die sich an das OECD-Musterabkommen anlehnt.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald die jeweiligen Abkommen in Kraft getreten sind.
Fundstelle
Gesetzesentwurf zum Abkommen vom 25.01.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien
Gesetzesentwurf zu dem Abkommen vom 23.02.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

