In unserem Artikel „Besteuerungsrecht von Abfindungen an Arbeitnehmer nach dem DBA Schweiz“ vom 28.04.2010 hatten wir Sie bereits kurz über das veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13.04.2010 informiert.
In seinem Schreiben vom 13.04.2010 weißt das BMF darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Ermächtigung geschaffen werden soll, nach der das Bundesministerium der Finanzen – mit Zustimmung des Bundesrates – Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen erlassen kann, d.h. ohne entsprechende Zustimmungsgesetze Verständigungsvereinbarungen zur Beilegung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen in innerstaatliches Recht zu transformieren.
Bislang hatten solche Konsultationsvereinbarungen lediglich Bindungswirkung für die beteiligten Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland und des jeweils anderen Staates. Damit solche Vereinbarungen in Deutschland allgemeine Bindungswirkung entfalten, ist im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2010 vorgesehen, das BMF zu ermächtigen, Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen in deutsches Gesetzesrecht zu erlassen. Ferner ist vorgesehen, die auf dieser Ermächtigungsgrundlage ergehenden Rechtsverordnungen, die dem Bundesrat vor dem Jahresende 2010 vorgelegt werden, bereits auf den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwenden. Auch die in der Vergangenheit abgeschlossenen Konsultationsvereinbarungen sollen, soweit erforderlich, durch Rechtsverordnung in Gesetzesrecht transformiert werden (ausführliche Informationen zum Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2010).
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang informieren.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 13.04.2010, IV B 3 – S 1301/10/10003,
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

