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12.09.2013
Steuerrecht

Zahlungsverkehr mit SEPA

Ab dem 01.02.2014 gilt bei nationalen wie auch grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungen im europäischen Raum das neue SEPA-Lastschriftverfahren für Lastschriften und Überweisungen.

Ziel ist u.a. die Vereinheitlichung und Standardisierung der Zahlungsmodalitäten im europäischen Wirtschaftsraum sowie die Beseitigung der Fehleranfälligkeit bei Überweisungen aufgrund unterschiedlicher Zahlungssysteme in den Mitgliedstaaten.

Da SEPA ab Februar 2014 für alle Überweisungen und Lastschriften verbindlich in Kraft tritt, wird empfohlen, die Personalwirtschaftssysteme schnellstmöglich umzustellen und an die neuen formalen und rechtlichen Regelungen anzupassen.

Nähere Informationen erhalten Sie in der SEPA-Broschüre der Europäischen Zentralbank, die Sie unter diesem Link finden.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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