In Deutschland müssen alle Unternehmen voraussichtlich für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, als Anlage zur elektronischen Steuererklärung eine elektronische Steuerbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz) einreichen.
Diese Broschüre gibt einen Überblick zur E-Bilanz (§ 5b EStG), zum technischen Format für die Datenübermittlung (XBRL), zu potentiellem Anpassungsbedarf bei Software und im Rechnungswesen sowie zu zentralen E-Bilanz Fragestellungen für alle Unternehmen.Sofern der Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermittelt wird, ist voraussichtlich für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, als Anlage zur ESteuererklärung eine E-(Steuer-) Bilanz sowie E-(Steuer-) GuV (bzw. E-(Steuer-)Überleitungsrechnung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§§ 5b i. V. m. 52 Abs. 15a EStG).
Mit BMF-Schreiben vom 19.01.2010 wurde eXtensible Business Reporting Language (XBRL) als Format für die Datenübermittlung festgelegt.
Am 30.08.2010 wurde vom BMF der erste Entwurf der allgemeinen Haupttaxonomie (ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News) veröffentlicht; am 11.10.2010 fand zum Entwurf eine Verbandsanhörung beim BMF statt, bei der Deloitte vertreten war. Ab 01.02.2011 erfolgt eine dreimonatige Pilotphase zur E-Bilanz, an der viele Deloitte Mandanten teilnehmen.
Der Entwurf der Spezialtaxonomie für Banken wird bis Ende Februar 2011, der Entwurf der Spezialtaxonomie für Versicherungen bis Ende März 2011 und alle anderen Entwürfe der geplanten Spezial- und Ergänzungstaxonomien werden bis Ende April 2011 erwartet.
Auch Steuererklärungen sind ab dem Jahr 2011 elektronisch abzugeben; hier wird jedoch nicht das Format XBRL benutzt. Bei Steuerbescheiden ergeben sich zunächst keine Veränderungen.
XBRL ist ein globaler, offener Standard zum Austausch von Unternehmensdaten. XBRL wurde in den letzten zehn Jahren von XBRL International entwickelt, an der weltweit ca. 600 Organisationen beteiligt sind.
XBRL wird bereits in verschiedenen Bereichen angewendet, so bei der US-Börsenaufsicht (SEC) oder dem elektronischen Bundesanzeiger bei der Offenlegung von deutschen Jahresabschlüssen. In Deutschland wird XBRL durch XBRL Deutschland e.V. vertreten, bei dem Deloitte Mitglied ist.
Die XBRL-Taxonomie ist ein hierarchisch gegliedertes (Daten-)Schema, vergleichbar mit einem Kontenrahmen, bestehend aus Bilanz- und GuV-Positionen. Jeder Wert in einem XBRL-Dokument ist einem Element aus der XBRLTaxonomie zugeordnet und das Dokument so maschinenlesbar.
Die Taxonomie stellt die Grammatik dar, die es ermöglicht, den Inhalten von XBRL-Dokumenten semantische Bedeutungen zu geben. Die allgemeine Haupttaxonomie für E-Bilanzen findet sich unter http://www.esteuer.de/schnittstellen.php und ist anzeigbar unter http://www.abra-search.com.
Alle Unternehmen sollten kurzfristig mit ihrem Software- Anbieter über die E-Bilanz sprechen. Zu klären ist, ob die aktuelle Rechnungswesen-Software über Schnittstellen verfügt, die den Einsatz von externen XBRL-Software- Lösungen zulässt.
Es ist zu erwarten, dass alle großen Anbieter von Rechnungswesen- Software (z.B. ERP-Software und sonstige Software-Anbieter) entweder Komplett- oder aber zumindest Teillösungen für XBRL anbieten werden.
Handlungsbedarf besteht für alle Unternehmen, deren Rechnungswesen-Software aus technischen Gründen keine XBRL-Schnittstellen hat (z.B. sehr alte Software) oder deren Software-Anbieter definitiv kein XBRL-Update zur Verfügung stellen wird.
Die vom BMF als Entwurf veröffentlichte allgemeine Haupttaxonomie erfordert Angaben, die nicht in den üblichen Kontenrahmen vorhanden sind, die von den Unternehmen zur Zeit für handelsrechtliche Rechnungslegungszwecke verwendet werden.
Es ist anzunehmen, dass es eine Erwartungshaltung bei der Finanzverwaltung geben wird, dass mittelfristig Einzelaufgliederungen zu den sog. Mussfeldern der Taxonomie von den Unternehmen direkt im Kontenrahmen abgebildet werden.
Sonderthemen zur E-Bilanz ergeben sich für alle Unternehmen, die keinen HGB-Kontenrahmen bebuchen (z.B. laufende Buchführung in US-GAAP/IFRS mit jährlicher HGB-Überleitung).
Alle Unternehmen sollten – unabhängig vom aktuellen Stand der BMF-Taxonomie-Entwürfe und des genauen Einführungszeitpunkts der E-Bilanz – folgende Fragestellungen zur E-Bilanz prüfen:
Deloitte kann Sie umfassend zu allen E-Bilanz-Fragestellungen beraten und Ihnen praxisorientierte Lösungen anbieten.
Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die E-Bilanz-Angebote von Deloitte für Ihr Unternehmen vorstellen können!
Alle Beiträge zum Thema E-Bilanz
Dr. Andreas Kowallik | München
Dr. Alexander Oldenburg | Berlin
Dagmar Grolms | München
Dr. Martin G. Nonnenmacher | Stuttgart
Dr. Niels Sahl | Düsseldorf
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