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13.03.2017
Internationales Steuerrecht

Anti-Lizenzbox-Gesetz: Bundesrat nimmt Stellung

Der Bundesrat hat am 10.03.2017 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Anti-Lizenzbox-Gesetz / Lizenzschranke) Stellung genommen. Dabei begrüßt der Bundesrat im Wesentlichen das Vorhaben der Bundesregierung und sieht an einigen Punkten, insbesondere beim Anwendungszeitpunkt, Änderungsbedarf.

Hintergrund

Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 25.01.2017 verabschiedeten Regierungsentwurf für ein „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ (siehe Deloitte Tax-News) das Ziel, das dem Staat das Steuersubstrat zustehe, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet. Durch die Regelungen des Gesetzentwurfes sollen unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für Rechteüberlassungen an eine nahestehende Person nicht oder nur zum Teil abziehbar sein.

Der Bundesrat hat am 10.03.2017 zum Regierungsentwurf Stellung genommen.

Stellungnahme Bundesrat

  • Es wird das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Lizenzen zu bekämpfen.
  • Dabei wird der Vorschlag der Bundesregierung befürwortet, den Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an (noch) nicht Nexus-konforme Patentboxen durch eine nationale Vorschrift zu beschränken.
  • Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Wirkungen des Gesetzentwurfs evaluiert werden müssen, um bei Bedarf nachsteuern zu können.
  • Es wird eine mögliche Abwanderung von Forschungs- & Entwicklungstätigkeiten in „Patentbox-Staaten“ gesehen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob es unabhängig von der Einführung der "Lizenzschranke" einer stärkeren Forschungsförderung bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschlands aufrechtzuerhalten.
  • Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte geprüft werden, ob die erforderlichen Nachweise für die Inanspruchnahme der Rückausnahme von der Abzugsbeschränkung und zur Erfüllung des Nexus-Ansatzes bereits im Rahmen heutiger Dokumentationspflichten (u. a. § 90 Absatz 2 und 3 AO) eingefordert werden könne oder ob es dazu ergänzender Regelungen bedarf.
  • Eine Klarstellung sollte aufgenommen werden, dass in Fällen, in denen der Gläubiger eine rechtsfähige, aber nach dem Steuerrecht ihres Sitzstaates transparent besteuerte Einheit ist, die Anwendbarkeit der Regelung sichergestellt ist.
  • Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte geprüft werden, ob in § 4j Absatz 1 EStG die Sätze 4 bis 6 durch einen Verweis auf den OECD-Bericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 ersetzt werden können.
  • Im Fall mehrerer Gläubiger kann sich die Frage stellen, auf welche Belastung abgestellt wird. Hier fordert der Bundesrat eine Ergänzung in § 4j Abs. 2 S. 1 EStG-E um den Hinweis, dass bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung maßgeblich ist.
  • Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 4j und § 9 Absatz 5 Satz 2 EStG-E bereits erstmals für Aufwendungen angewendet werden können, die nach dem 31.12.2016 entstehen.
  • Als zusätzliches Thema greift der Bundesrat die Steuerbegünstigung für Deutschkurse auf, die Arbeitgeber zur beruflichen Integration bei ihnen beschäftigter Flüchtlinge anbieten. Eine entsprechende Regelung im EStG sollte geprüft werden.
  • Der Bundesrat schlägt die Prüfung der Einführung einer gesetzlichen Regelung für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vor. (siehe Deloitte Tax-News)

Weiteres Vorgehen

Die Beratung im Bundestag hat mit der 1. Lesung am 09.03.2017 bereits begonnen. Gegenstand dieser Beratungen wird auch die Stellungnahme des Bundesrates sowie die hierzu noch zu verabschiedende Gegenäußerung der Bundesregierung sein. Es wird derzeit damit gerechnet, dass der Bundestag seine Beratung bis zum 19.05.2017 abschließen wird.

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme vom 10.03.2017, BR-Drs 59/17 (B)

 

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