Der Bundesrat hat am 10.03.2017 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Anti-Lizenzbox-Gesetz / Lizenzschranke) Stellung genommen. Dabei begrüßt der Bundesrat im Wesentlichen das Vorhaben der Bundesregierung und sieht an einigen Punkten, insbesondere beim Anwendungszeitpunkt, Änderungsbedarf.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 25.01.2017 verabschiedeten Regierungsentwurf für ein „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ (siehe Deloitte Tax-News) das Ziel, das dem Staat das Steuersubstrat zustehe, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet. Durch die Regelungen des Gesetzentwurfes sollen unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für Rechteüberlassungen an eine nahestehende Person nicht oder nur zum Teil abziehbar sein.
Der Bundesrat hat am 10.03.2017 zum Regierungsentwurf Stellung genommen.
Die Beratung im Bundestag hat mit der 1. Lesung am 09.03.2017 bereits begonnen. Gegenstand dieser Beratungen wird auch die Stellungnahme des Bundesrates sowie die hierzu noch zu verabschiedende Gegenäußerung der Bundesregierung sein. Es wird derzeit damit gerechnet, dass der Bundestag seine Beratung bis zum 19.05.2017 abschließen wird.
Bundesrat, Stellungnahme vom 10.03.2017, BR-Drs 59/17 (B)
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |