Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/transfer-pricing/entwicklungen-im-bereich-transfer-pricing-im-jahr-2010.html
15.12.2010
Transfer Pricing

Entwicklungen im Bereich Transfer Pricing im Jahr 2010

Im Jahr 2010 kam es sowohl national als auch international zu bedeutenden Entwicklungen im Bereich der Verrechnungspreise. Wir möchten an dieser Stelle die wichtigsten Themen und Änderungen zusammenfassend darstellen:

Veröffentlichung der überarbeiteten Kapitel I-III und IX der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien

Am 22.07.2010 hat die OECD eine aktualisierte Version der „Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations“ veröffentlicht, mit der erstmals die Fassung aus dem Jahr 1995 wesentlich überarbeitet wurde. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können Sie in unserem Beitrag vom 24.08.2010 entnehmen.

Veröffentlichung der endgültigen Fassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung durch das BMF

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 13.10.2010 die endgültige Fassung der „Verwaltungsgrundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von Funktionsverlagerungen“. Gegenüber der im Juli 2009 veröffentlichten Entwurfsversion der Verwaltungsgrundsätze wurden wie erwartet eine Reihe von Änderungen vorgenommen. So wurden unter anderem die zwischenzeitlich durch gesetzliche Änderung ergänzte sog. Escape-Klausel und das neue Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag vom 26.10.2010.

Verschärfung internationaler Verrechnungspreisregelungen und Dokumentationspflichten

Wie in den Vorjahren haben sich auch im Jahr 2010 die globalen Verrechnungspreisregimes und Dokumentationspflichten multinationaler Unternehmen weiter verschärft. Insbesondere in den folgenden Ländern wurden entsprechende Regelungen eingeführt oder erweitert:

  • Irland: Einführung verbindlicher Verrechnungspreisregelungen ab dem Jahr 2011.
  • Frankreich: Einführung von Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise ab dem Jahr 2010.
  • Großbritannien: Wesentliche Überarbeitung der Richtlinien zur Kapitalausstattung von Unternehmen durch die Steuerbehörden.
  • Italien: Einführung von Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen ab dem Jahr 2010.
  • Vietnam: Verschärfung der bestehenden Verrechnungspreisregelungen mit Wirksamkeit ab Juni 2010.
  • Indonesien: Einführung von Verrechnungspreisregelungen und Dokumentationsvorschriften.
  • Australien: Veröffentlichung eines Entwurfs zur Regelung von Funktionsverlagerungen.

Weiterhin wurden die Verrechnungspreisregelungen in Schweden und Thailand um Richtlinien im Zusammenhang mit APAs (Advanced Pricing Agreements) erweitert.

Verschärfter Fokus der chinesischen Finanzverwaltung auf die Prüfung von Verrechnungspreisen

Schließlich gaben die chinesischen Steuerbehörden im vergangenen Jahr den Schwerpunkt zukünftiger Betriebsprüfungen bekannt, der vor allem im Bereich der Automobil- und Automobilzuliefererindustrie liegen wird.

Weitere Beiträge

Veröffentlichung der 2010 Version der OECD Verrechnungspreisrichtlinien 
BMF veröffentlicht endgültige Fassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.