<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
<rss version="0.91">

<channel>
<title>Deloitte Tax-News: Alle Beiträge</title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/</link>
<description>Die Deloitte Tax&#8211;News bieten einen umfangreichen Überblick über die Entwicklungen im Steuerrecht. Neue Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden vorgestellt. Die Auswahl der Beiträge erfolgt dabei aus dem Bereich der Unternehmensbesteuerung, aber auch aus den Bereichen der Arbeitnehmerbesteuerung sowie der Besteuerung von natürlichen Personen. Einige Beiträge werden in englischer Sprache veröffentlicht.</description>
<language>de</language>

<item>
<title><![CDATA[ BFH: Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/private-einkommensteuer/bfh-keine-veranlagung-nach-bestandskraeftiger-ablehnung.html</link>
<description><![CDATA[ Ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bestandskräftig abschlägig entschieden, kommt eine Veranlagung nicht in Betracht (weder nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 noch gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 i.d.F. des JStG 2008). In dem Fall können auch Grundlagenbescheide nicht über die Änderungsnorm des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO zu einer Veranlagung führen. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ FG Düsseldorf: Doppelte Haushaltsführung - Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/steuerrecht/fg-duesseldorf-doppelte-haushaltsfuehrung-entfernung-zwischen-zweitwohnung-und-arbeitsstaette-.html</link>
<description><![CDATA[ Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Kosten für eine Zweitwohnung, die sich in einer Entfernung von 141 km zur Arbeitsstätte befindet, als Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zum Werbungskostenabzug zugelassen. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ BFH: Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/bfh-uebergang-eines-verlustvortrags-bei-abspaltung.html</link>
<description><![CDATA[ Bei Abspaltung eines Teilbetriebs ist es für den Verlustabzug nicht erforderlich, dass der übernehmende Rechtsträger den verlustverursachenden Betriebsteil selber fortführt. Jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen kann das Fortführungserfordernis erfüllen. Der Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerung-sozialversicherung/bfh-regelmaessige-arbeitsstaette-bei-outsourcing.html</link>
<description><![CDATA[ In Outsourcing-Fällen verrichtet der Arbeitnehmer grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der endgültigen Ausgliederung seine Tätigkeit nicht mehr in Einrichtungen seines Arbeitgebers, sondern in betrieblichen Einrichtungen eines Dritten. Er ist daher auch nicht mehr an einer regelmäßigen Arbeitsstätte, sondern auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ Betriebliche Altersversorgung - grenzüberschreitend: Wo liegen die Probleme? ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/thema-des-monats/betriebliche-altersversorgung-grenzueberschreitend-wo-liegen-die-probleme.html</link>
<description><![CDATA[ Arbeitnehmer werden seit vielen Jahren in großem Umfang zeitlich befristet aus Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland entsandt, um in dem jeweiligen Gaststaat für den Arbeitgeber oder für ein Konzernunternehmen tätig zu werden. Häufig ist der Arbeitnehmer interessiert, eine im Heimatstaat bestehende betriebliche Altersversorgung fortzuführen. Dann unterliegt die betriebliche Altersversorgung dem Steuerrecht zweier und gegebenenfalls mehrerer Staaten. In Entsendungsfällen ergeben sich daraus vielfältige Probleme, die bereits in der Planung der Entsendung mit berücksichtigt werden müssen. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ OFD Rheinland und Münster: Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerung-sozialversicherung/ofd-rheinland-und-muenster-bestimmung-der-regelmaessigen-arbeitsstaette-bei-arbeitnehmern-.html</link>
<description><![CDATA[ Mit Verfügung vom 29.03.2012 gibt die OFD Münster ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen des BMF-Schreibens vom 15.12.2011 hinsichtlich der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ FG Münster: Verlustvorträge nach Branchenwechsel ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/fg-muenster-verlustvortraege-nach-branchenwechsel.html</link>
<description><![CDATA[ Bei der Prüfung, ob nach einer schädlichen Anteilsübertragung eine überwiegende Zuführung von Betriebsvermögen vorliegt (§ 8 Abs. 4 KStG a.F.), ist bei einem Branchenwechsel neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen in die Vergleichsbetrachtung mit einzubeziehen. Das Umlaufvermögen ist gerade dann ausschlaggebend, wenn es sich um durch Dienstleistungen selbst erwirtschaftete Forderungen handelt. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ FG Rheinland-Pfalz: Nachweis der Vermietungsabsicht ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/private-einkommensteuer/fg-rheinland-pfalz-nachweis-der-vermietungsabsicht.html</link>
<description><![CDATA[ Hat ein Wohnungseigentümer einem Makler einen Auftrag zum Verkauf seiner Wohnung erteilt, so genügt es für den Nachweis der Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ FG Münster: Ansatzwahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter im Zuge eines Formwechsels ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/fg-muenster-ansatzwahlrecht-fuer-selbstgeschaffene-immaterielle-wirtschaftsgueter-im-zuge-eines-formwechsels.html</link>
<description><![CDATA[ Bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind in der Schlussbilanz der Kapitalgesellschaft auch selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen. Diese Regelung, die durch das UmwStG 2006 ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurde, gilt bereits für das UmwStG 1995. Das Bewertungswahlrecht des § 3 UmwStG 1995 durchbricht den Grundsatz der Maßgeblichkeit und gewährt im Zuge eines Formwechsels ein Ansatzwahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. ]]></description>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ BFH: Rückausnahme der Stand-alone-Klausel der Zinsschranke verfassungsgemäß? ]]></title>
<link>http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/bfh-rueckausnahme-der-stand-alone-klausel-der-zinsschranke-verfassungsgemaess.html</link>
<description><![CDATA[ Betriebe, die nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehören, sollen nicht von der Zinsschranke erfasst werden (Stand-alone-Klausel). Dies gilt jedoch nicht, wenn die kreditgewährenden Banken Rückgriff in Höhe von mehr als 10 % der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen nehmen können (§ 8a Abs. 2 3. Alternative KStG). Es ist zweifelhaft, ob diese Rückausnahme verfassungsgemäß ist, soweit nicht nur Umgehungsgestaltungen erfasst werden, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von Steuersubstrat besteht, sondern auch Zinsaufwendungen für übliche, lediglich durch Bürgschaften gesicherte Bankdarlehen. ]]></description>
</item>


</channel>
</rss>
